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   RG, 23.09.1921 - Rep. II. 61/21   

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RG, 23.09.1921 - Rep. II. 61/21 (https://dejure.org/1921,309)
RG, Entscheidung vom 23.09.1921 - Rep. II. 61/21 (https://dejure.org/1921,309)
RG, Entscheidung vom 23. September 1921 - Rep. II. 61/21 (https://dejure.org/1921,309)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann die Aktiengesellschaft ihre Forderung auf Einzahlung der noch ausstehenden Kapitaleinlage abtreten? 2. Kann bei einer zur Sicherung vorgenommenen Abtretung der Drittschuldner dem Zessionar entgegenhalten, daß dieser vom Zedenten befriedigt worden sei? 3. Wird der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abtretbarkeit; Einwendungen des Drittschuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 102, 385
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 26.11.1982 - V ZR 145/81

    Einreden gegen abgetretene Grundschuld

    Einwendungen aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem alten und dem neuen Grundschuldgläubiger kann der Eigentümer der Grundschuld im Falle ihrer Abtretung grundsätzlich nicht entgegenhalten (vgl. BGH Urt. v. 30. November 1973, V ZR 48/72, NJW 1974, 195; RGZ 95, 244, 245; 102, 385, 386; Huber, Die Sicherungsgrundschuld, S. 137; Erman/Räfle a.a.O. § 1191 Rdn. 19 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 09.07.2003 - 13 U 47/03

    Zur Abtretungsfähigkeit von Teilbeträgen (einzelnen Positionen) einer

    Nur der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, daß der Senat durchgreifende Bedenken hätte, sich der Argumentation des Landgerichts zu § 407 I BGB anzuschließen (vgl. RGZ 88, 4/7; RGZ 102, 385/387; BGH LM Nr. 7 zu § 407 BGB).
  • OLG Köln, 20.08.1993 - 19 U 226/92

    Grundstückseigentümer; Berechtigter; Zwangsverwaltungsverfahren; Aufhebung der

    Wenn er unter diesen Umständen an K. leistete, geschah dies auf sein Risiko (RGZ 102, 385, 387; BGH LM Nr. 7 zu § 407 BGB).
  • BGH, 24.09.1975 - IV ZR 50/74

    Anspruch des Versicherungsnehmers auf Umwandlung der Lebensversicherung in eine

    Es handelt sich vielmehr um eine Vollabtretung im Interesse der Klägerin, bei der es der Beklagten nicht gestattet ist, der Klägerin Einwendungen entgegenzuhalten, die sich auf Inhalt und Fortdauer der Abtretung stützen, weil es sich hierbei um Einwendungen aus der Person eines Dritten handeln würde (RGZ 102, 385, 386, 387).
  • OLG Nürnberg, 07.12.2020 - 8 U 2028/19

    Einwendungen des Schuldners aus dem Abtretungsvertrag zwischen Zessionar und

    Zudem ist die Wirksamkeit des durch die abstrakte Verfügung herbeigeführten Forderungsübergangs von der Existenz und Wirksamkeit des Rechtsgrundgeschäfts unabhängig (sog. äußere Abstraktion; vgl. RGZ 102, 385, 386 f.; BeckOGK/Lieder, BGB, § 398 Rn. 80 [Stand: 01.08.2020]).
  • OLG Brandenburg, 11.06.2003 - 13 U 47/03

    Abtretung einzelner Positionen aus einer Schlussrechnung

    Nur der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, daß der Senat durchgreifende Bedenken hätte, sich der Argumentation des Landgerichts zu § 4071 BGB anzuschließen (vgl. RGZ 88, 4/7; RGZ 102, 385/387; BGH LM Nr.. 7 zu § 407 BGB).
  • OLG Oldenburg, 06.03.1986 - 1 U 164/85

    Missbräuchliche Ausübung einer Widerspruchsmöglichkeit im

    Hierfür ist eine genaue rechtliche Würdigung nicht erforderlich, sondern es genügt die Kenntnis der tatsächlichen Umstände (RGZ 102, 385, 387; Palandt-Heinrichs, 45. Aufl., § 406, 2, § 407, 3).
  • AG Hohenstein-Ernstthal, 28.02.2000 - 2 C 1774/99

    Erwerb der vollen Gläubigerstellung des Zessionars hinsichtlich der Forderung bei

    Grundsätzlich hat die Beklagte als Schuldnerin keine Einwendungen aus der der Abtretung zugrundeliegenden Sicherungsabrede (RGZ 102, 385; BGH NJW 1974, 185).
  • BGH, 30.11.1973 - V ZR 48/72
    Ebensowenig können die Kläger sich auf die Sicherungsabrede berufen, welche Eckle und der Beklagte bei der Grundschuldabtretung getroffen haben; schuldrechtliche Vereinbarungen zwischen Zedent und Zessionär berühren nämlich den Eigentümer des belasteten Grundstücks als Drittschuldner" nicht, und er kann daraus keine Einwendungen gegen den Zessionär herleiten (RGZ 102, 385, 386 f; Ulrich Huber, Die Sicherungsgrundschuld, § 14 a, S. 137; BGB RGRK 11. Aufl. § 398 Anm. 37; Soergel/Schmidt, BGB 10. Aufl. § 398 Anm. 17).
  • BGH, 27.02.1962 - VI ZR 260/60
    Entsprechend hat das Reichsgericht den Fall behandelt, daß der Schuldner Zweifel an der rechtlichen Wirksamkeit einer ihm zuverlässig mitgeteilten Forderungsabtretung gehabt hat (RGZ 102, 385, 387).
  • BGH, 03.07.1961 - II ZR 96/59

    Abtretung eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Rückgabe eingelagerter Waren -

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